Golfcart Ordnung des Golf & Health Club Maasberg e.V.
1. Geltungsbereich
Diese Golfcart-Ordnung regelt die Nutzung der vereinseigenen Golfcarts des Golf & Health Clubs Maasberg e.V.
Sie gilt für alle Mitglieder, Gastspielerinnen und Gastspieler sowie sonstige Nutzerinnen und Nutzer.
Mit der Buchung und Nutzung eines Golfcarts erkennt der Nutzer/die Nutzerin diese Ordnung verbindlich an.
2. Buchung und Nutzung
Die Buchung erfolgt ausschließlich über das Online-Buchungssystem auf der Homepage des Vereins.
Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug besteht nicht.
Unsere Mietpauschale entspricht einer 9-Loch Golfrunde mit max. 3 Stunden und bei einer 18-Loch Golfrunde max. 6h. Für jede weitere Stunde berechnen wir 5,00 €.
Das Golfcart darf ausschließlich auf dem Golfgelände und den freigegebenen Wegen genutzt werden.
Die Weitergabe des Golfcarts an Dritte ist untersagt.
Das Golfcart ist für max. 2 Personen mit 2 Golfbags zugelassen.
Die Nutzung eines Golfcarts bei Dunkelheit ist untersagt.
3. Nutzungsberechtigung und Fahrverhalten
Das Mindestalter für die Nutzung beträgt 18 Jahre (oder nach Vereinsregelung).
Das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist untersagt.
Die geltenden Platzregeln, Verkehrsregeln auf dem Gelände und Anweisungen des Personals sind jederzeit zu beachten.
Es ist stets rücksichtsvoll und mit angemessener Geschwindigkeit zu fahren. Nicht durch Pfützen, Nassstellen, abgesperrte Bereiche oder blau markierte Bereiche fahren.
Schäden an Platz, Natur oder anderen Personen sind unbedingt zu vermeiden.
Das Cart darf nur auf Wegen und Fairways gefahren werden. Das Befahren von Rouhgs, Grüns, Vorgrüns, Abschlägen (Tees) und Biotopen ist ausdrücklich untersagt.
4. Übergabe, Rückgabe und Zustand
Vor Fahrtantritt ist der Zustand des Golfcarts zu prüfen und ggf. vorhandene Schäden im Buchungssystem zu dokumentieren (Foto).
Nach der Nutzung ist das Golfcart ordnungsgemäß am vorgesehenen Abstellplatz abzustellen und ggf. an die Ladestation anzuschließen.
Neu entstandene Schäden oder Auffälligkeiten sind unverzüglich im Buchungssystem oder beim Verein zu melden.
Der Nutzer haftet für von ihm verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
5. Haftung und Versicherung
Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Lenker/die Lenkerin haftet für verursachte Schäden an Cart oder Gelände.
Der Verein haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
6. Verstöße und Sanktionen
Bei Verstößen gegen diese Ordnung kann der Verein:
die Nutzung vorübergehend oder dauerhaft untersagen, Schadensersatz geltend machen, Buchungen stornieren.
7. Datenschutz
Im Rahmen der Buchung und Nutzung werden personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung der Vermietung verarbeitet.
Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.
8. Schlussbestimmungen
Der Verein behält sich vor, diese Golfcart-Ordnung jederzeit anzupassen.
Es gilt die jeweils aktuelle Fassung auf der Website.